Als 1890 der „Allgemeine Knappschaftsverein zu Bochum“ gegründet wurde, der 1924 unter dem Kurznamen „Ruhrknappschaft“ in die damals gegründete „Reichsknappschaft“ integriert wurde, blickten die Knappschaftsorganisationen des Bergbaus schon auf eine Geschichte von mehr als 600 Jahren zurück. Bereits 1260 wurde in Goslar erstmals urkundlich eine Bruderschaft der Bergleute mit sozialen und karitativen Aufgaben erwähnt. Das Aufblühen des industriellen Steinkohlenbergbaus im Ruhrgebiet seit der Mitte des 19. Jahrhunderts hatte den raschen Auf- und Ausbau der hier seit dem 18. Jahrhundert etablierten knappschaftlichen Einrichtungen zur Folge, denn die besonderen Gefahren und Risiken des Bergmannsberufs waren ohne eine leistungsfähige Versicherung und Versorgung bei Unfällen und Krankheit sowie gesicherte Leistungen im Alter und bei Invalidität nicht zu meistern. In den Zeitverhältnissen gesehen bot der Allgemeine Knappschaftsverein (AKV) eine weit überdurchschnittliche soziale Absicherung. Der Begriff „Knappschaft“ wurde geradezu zum Synonym für Bergbau, Bergleute und ihre Solidargemeinschaft, deren Wirken und Leistung mit der Zeit geradezu zu einem Mythos verklärt wurde. Ohne Zweifel brachte der AKV höchst beachtlichen sozialen Fortschritt, hinter dem freilich ein vielfach schwieriger, immer neu auszuhandelnder und umzusetzender Kompromiss von Arbeitnehmerinteressen und Zielsetzungen der Bergwerkseigner standen. Die Untersuchung über den legendären Knappschaftsverein unternimmt es, dieser Entwicklung und ihren bestimmenden Faktoren nachzuspüren.