Im Jahre 2019 wurden die bis heute fortgeltenden staatskirchenrechtlichen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung hundert Jahre alt. Zentrale Inhalte dieser Vorschriften bilden das Verbot der Staatskirche, die Verbürgung des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften und die Gewähr des Körperschaftsstatus. Die Übernahme dieser institutionellen Regelungen durch das Grundgesetz jährte sich 2019 ebenso zum siebzigsten Mal wie die Intensivierung des grundrechtlichen Schutzes der Glaubensfreiheit durch Art. 4 GG.
Dies war den 54. Essener Gesprächen zum Thema Staat und Kirche Anlass, in ihren hier dokumentierten Vorträgen zunächst dem Entstehen wie auch dem zeitgenössischen Verständnis der staatskirchenrechtlichen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung nachzuspüren. Vor dem so entfalteten Hintergrund wurde hiernach die Entwicklung des Verhältnisses von Staat und Religion unter der Geltung des Grundgesetzes nachgezeichnet, um auf dieser Grundlage die Charakteristika wie auch die Zukunftsfähigkeit der staatskirchenrechtlichen Bestimmungen zu erörtern. Abgerundet wurde die Tagung schließlich durch einen Blick auf die Auswirkungen des deutschen Staatskirchenrechts auf ausländische Rechtsordnungen, insbesondere auf die Ausgestaltung des Verhältnisses von Staat und Religion in Spanien.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
S. VII
Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck, Essen
Eröffnung der Tagung
S. 1–3
Professor Dr. Arnd Uhle, Leipzig
Einführung in die Tagung
S. 4–7
Professor Dr. Jürgen Kampmann, Tübingen
Staatskirchenrecht als Zumutung? Die Entstehung der staatskirchenrechtlichen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung und die zeitgenössischen Perspektiven der evangelischen Kirchen
S. 8–31
Leitsätze zum Vortrag
S. 32–33
Professor Dr. Thomas Großbölting, Münster
Staatskirchenrecht als Chance? Die Entstehung der staatskirchenrechtlichen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung und die zeitgenössische Perspektive der katholischen Kirche
S. 34–50
Leitsätze zum Vortrag
S. 51–52
Professor Dr. Andreas Thier M.A., Zürich
Die ersten dreißig Jahre – Das Verhältnis von Staat und Kirche im Spiegel der staatskirchenrechtlichen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung
S. 53–76
Leitsätze zum Vortrag
S. 77–78
Professor Dr. Jörg Ennuschat, Bochum
Staatskirchenrechtliche Systembildung? Die Inkorporation der Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung in das Grundgesetz
S. 79–99
Leitsätze zum Vortrag
S. 100–103
Professor Dr. Peter M. Huber, München/Karlsruhe
Siebzig Jahre Inkorporation – Die Stationen der bundesverfassungsgerichtlichen Judikatur vom Inkrafttreten des Grundgesetzes bis zur Gegenwart
S. 104–132
Leitsätze zum Vortrag
S. 133–134
Professor Dr. Christian Hillgruber, Bonn
Individualität und Institutionalität – Die Charakteristika des deutschen Staatskirchenrechts nach hundert Jahren und ihre Zukunft im Horizont der Europäisierung
S. 135–159
Leitsätze zum Vortrag
S. 160–162
Professor Dr. Eva Julia Lohse, Bayreuth
Hundert Jahre Wirkungsgeschichte – Das deutsche Staatskirchenrecht und die ausländischen Rechtsordnungen innerhalb und außerhalb Europas
S. 163–211
Leitsätze zum Vortrag
S. 212–216
Professor Dr. María José Roca Fernández, Madrid
Die Ausstrahlung des deutschen Staatskirchenrechts auf das Verhältnis von Staat und Kirche in Spanien
S. 217–235
Leitsätze zum Vortrag
S. 236–238
Verzeichnis der Referenten
S. 239–242
Sachwortregister
S. 243–262
Personenregister
S. 263–271