Das Warendorfer Register zur Personenschatzung von 1685 verdankt seine Entstehung den Türkenkriegen. Zur Finanzierung der Feldzüge gegen die Türken in Ungarn, die 1683 begannen und an denen auch westfälische Truppen teilnahmen, schrieb Fürstbischof Maximilian Heinrich eine besondere Steuer aus. Die Bevölkerung wurde in vier Steuerklassen eingeteilt. Die erste umfaßte Geistliche, Lehrer sowie andere Bedienstete der Kirche. Die zweite Klasse enthielt landesherrliche Beamte. In die dritte Klasse fiel die städtische, in die vierte Klasse die ländliche Einwohnerschaft. Die Haushalte setzten sich aus folgenden Personen zusammen: Haushaltsvorstand und/oder seine Ehefrau (oder Witwe); ihre Kinder, getrennt nach Jungen und Mädchen mit Lebensalter; die Verwandten; Hilfskräfte und Dienstboten wie »Knechte« (Handwerksgesellen, Tagelöhner oder sonstige Dienstboten); »Lehrjungen« oder »Lehrknechte « (bis zu 16 Jahren alt); Mägde, nach Funktionen einzelne Kindermädchen oder Saugammen; Jungen oder Mädchen als Hilfskräfte in Textilberufen. Sie erscheinen nach ihrer Funktion als Spul- oder Spinnjungen-bzw. -mädchen. Ihr Alter lag zwischen sechs und 16 Jahren. Mit über 200 machten diese jugendlichen Arbeiter einen nicht zu vernachlässigenden Teil der jüngeren Stadtbevölkerung aus. Weiterhin werden genannt Waisenkinder oder sonst aus Barmherzigkeit aufgenommene bedürftige Menschen; Soldaten; Devotessen; Studenten oder sonstige, ausdrücklich als Kostgänger deklarierte Einwohner. Mit der ermittelten Zahl von rund 4. 700 bis 4.800 Bewohnern zählte Warendorf nach Münster (11.000) zu den größten Städten Westfalens im späten 17. Jahrhundert.