Angesichts zunehmender religiöser Pluralisierung in Deutschland besteht eine große Unsicherheit, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen religiöse Vereinigungen als Religionsgemeinschaften zu behandeln sind oder ihnen gar der Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuzuerkennen ist.
Neben rechtlichen Prämissen müssen religiöse Vereinigungen hierbei auch bestimmte soziologische und organisatorische Rahmenbedingungen erfüllen.
Dieser Thematik widmete sich das 53. Essener Gespräch unter der Überschrift „Der Rechtsstatus religiöser Verbände”.
Im ersten Teil der Tagung standen die Grundlagen der religiösen Vielfalt im Mittelpunkt. Nach einer soziologischen Bestandsaufnahme folgte eine verfassungsrechtliche Einordnung der religiösen Vielfalt in der staatlichen Rechtsordnung. Im Rahmen der Diskussion wurde unter anderem erörtert, ob nicht die Rechtsform des Vereins gänzlich unpassend ist für religiöse Vereinigungen und es daher einer neuen Rechtsform für sie bedarf.
Der zweite Teil der Tagung nahm dann konkret die Voraussetzungen für den Status als Religionsgemeinschaft in den Blick. Nach einer umfassenden verfassungsrechtlichen Grundlegung ging es praxisrelevant um das muslimische Selbstverständnis und die organisatorischen Anforderungen an eine islamische Religionsgemeinschaft. Nach Beiträgen aus der evangelischen und der katholischen Kirche wurden in der anschließenden Diskussion unter anderem die Einflussnahme des türkischen Staates auf muslimische Vereinigungen in Deutschland und die hieraus resultierenden Probleme problematisiert.
Zum Abschluss der Tagung befasste sich das 53. Essener Gespräch mit Fragen des Körperschaftsstatus aus verfassungsrechtlicher Sicht sowie aus dem Blickwinkel der Verwaltungspraxis. In der Aussprache ging es unter anderem wiederum um die mögliche Einflussnahme ausländischer Staaten auf hiesige Religionsgemeinschaften.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
S. I
Bischof Dr. theol. Franz-Josef Overbeck, Essen
Eröffnungsansprache
S. 1–4
Professor Dr. iur. Dres h. c. Paul Kirchhof, Heidelberg
Einführung in die Tagung
S. 5–6
Professor Dr. phil. Gert Pickel, Leipzig
Religiöse Vielfalt in Deutschland – eine soziologische Bestandsaufnahme
S. 7–23
Leitsätze zum Vortrag
S. 24–28
Professor Dr. iur. Christian Walter, München
Religiöse Vielfalt als Herausforderung für die staatliche Rechtsordnung: Freiheit und Gleichheit als grundrechtliche Determinanten für den Rechtsstatus von Religionsgemeinschaften
S. 29–44
Leitsätze zum Vortrag
S. 45–48
Diskussionsbeiträge
S. 49–64
Professor Dr. iur. Fabian Wittreck, Münster
Voraussetzungen der Religionsgemeinschaft im deutschen Verfassungsrecht
S. 65–105
Leitsätze zum Vortrag
S. 106–107
Junior-Professor Dr. phil. Abdelmalek Hibaoui, Tübingen
Muslimisches Selbstverständnis und organisatorische Anforderungen an eine islamische Religionsgemeinschaft
S. 108–121
Leitsätze zum Vortrag
S. 122–126
Präsident Dr. iur. Hans Ulrich Anke, Hannover
Statement aus der Sicht der evangelischen Kirche
S. 127–134
Prälat Dr. theol. Karl Jüsten, Berlin
Statement aus der Sicht der katholischen Kirche
S. 135–138
Diskussionsbeiträge
S. 139–156
Professorin Dr. iur. Ute Mager, Heidelberg
Rechtliche Voraussetzungen der Anerkennung religiöser Gemeinschaften als Körperschaft öffentlichen Rechts
S. 157–174
Leitsätze zum Vortrag
S. 175–178
Staatsminister Professor Dr. iur. R. Alexander Lorz, Wiesbaden/Düsseldorf / Ministerialrat Dr. iur. Georg Manten, Wiesbaden
Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aus der Perspektive der Verwaltungspraxis
S. 179–195
Leitsätze zum Vortrag
S. 196–197
Diskussionsbeiträge
S. 198–215
Bischof Dr. theol. Franz-Josef Overbeck, Essen
Schlusswort
S. 216–217
Ansprache von Professor Dr. iur. Arnd Uhle, Leipzig
S. 218–219
Weitere Veröffentlichungen der Referenten des 53. Essener Gesprächs zum Staatskirchenrecht und zum Themenbereich des 53. Essener Gesprächs
S. 220–227
Sachwortregister
S. 228–234
Personenregister
S. 235
Verzeichnis der Diskussionsredner
S. 236