Seit Kaiser Ludwig dem Bayern stand die Veme in unterschiedlicher Akzentuierung auf der innenpolitischen Agenda der deutschen Herrscher bis Maximilian I. Nach dem Willen der Reichsstände sollte der Frankfurter Reichsabschied von 1442 die Veme sogar eliminieren. Das misslang. Der anschließende Paradigmenwechsel von dem hauptsächlich kriminalrechtlichen Impetus zu der mehr ökonomischen Ausrichtung trat in der Gerichtspraxis vor Ort hervor, der langsame Verfall der Freigerichtsbarkeit als Derivation nach dem Erlöschen der Veme im auf Wandel bedachten Verhalten der Landesherrschaften. Das Buch weist auf weitere Spuren hin, die das Westfälische Gericht in der Gestalt von Denkmalen und anderen Reminiszenzen bis heute hinterlassen hat und einen für das Heimatbewusstsein wichtigen Gegenstand der Erinnerungskultur bedeuten. Einen besonderen Block bilden Ausführungen zu
dem Verhältnis, in dem die Veme zu signifikanten Erscheinungen
der Lebenswelt stand: zum Papsttum, zur Hanse, zum Ehrbegriff und – damit wird keine Kritik an der weit verbreiteten Mystifizierung der Veme gescheut – zu der unbarmherzigen Brutalität des Strafrechts. Indem die Ausführungen schließlich in den Bereich der modernen Feme einmünden, erweist sich die Neuerscheinung als Ergänzungsband zu dem 2002 unter dem gleichen Titel erschienenen Buch, das mit anderer Zielsetzung das Thema Veme als Einführung behandelte. Auch der weiterführende Band wendet sich wieder an ein breites Publikum, das auf wissenschaftlicher Basis dargestellte Einsichten in denk- und merkwürdige geschichtliche Entwicklungen gewinnen möchte, die von Westfalen aus den ganzen deutschen Sprachraum erfassten.