Ein Großteil der rechtlichen Beziehungen von Staat und Kirche bzw. Politik und Religion beruht auf originärem Landesrecht (neben der Landesverfassung z.B. in den Bereichen des Denkmalschutzes, des Friedhofs- und Bestattungswesens, des Krankenhauswesens, von Hochschule, Schule und Kindertageseinrichtungen, Schutz der Sonn- und Feiertage, Rundfunk und Fernsehen) oder auf der Grundlage bundesrechtlicher Rahmenregelungen auf landesrechtlichen Spezialvorschriften (z.B. Kirchensteuer und Kirchenaustritt, Meldewesen und Datenschutz). Dennoch beziehen sich die einschlägigen Lehrbücher weitgehend auf eine bundesweite Gesamtübersicht, wobei landesrechtliche Besonderheiten im Regelfall lediglich exemplarisch in den Blick genommen werden.
An diesen Befund knüpft das neue Buch an: In Ergänzung zu der von ihnen seit 2010 herausgegebenen ergänzbaren Rechtsquellensammlung „Staat und Kirche in Nordrhein-Westfalen“ legen die Herausgeber ein Studienbuch zum Verhältnis von Staat und Religion in Nordrhein-Westfalen vor. Als Autorinnen und Autoren konnten einschlägig tätige Fachleute aus der staatlichen Verwaltung, aus den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie aus der kirchlichen Wohlfahrtspflege gewonnen werden.
Zielgruppe sind die Rechts- und Fachabteilungen der (Erz-)Bischöflichen Generalvikariate und Landeskirchenämter sowie der übrigen Religionsgemeinschaften und religiösen Verbände, der Diözesan-Caritasverbände und der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe sowie der jeweiligen Ortsebenen, kirchliche Stiftungen und sonstige private kirchliche bzw. religiöse Rechtsträger, der Landtag mit seinen Abgeordneten und seiner Verwaltung, die Staatskanzlei und die Fachministerien, die Bezirksregierungen, kirchliche und staatliche Gerichte (insbesondere Verwaltungsgerichte, das Oberverwaltungsgericht und der Verfassungsgerichtshof NRW), die (Kirchen-)Rechtswissenschaft (insbesondere die entsprechenden Institute und Lehrstühle an den sieben juristischen Fakultäten in NRW einschließlich der Studierenden) sowie die entsprechenden Bibliotheken in allen Bereichen und nicht zuletzt einschlägig tätige Rechtsanwaltskanzleien.