In den Jahren 1573 und 1574 wurden für die zwölf Amtsbezirke des Fürstbistums Münster – Stromberg, Sassenberg, Wolbeck, Werne, Dülmen, Bocholt, Ahaus, Horstmar, Rheine-Bevergern, Meppen, Cloppenburg und Vechta – sogenannte „Rentebücher“ angelegt. Darin wurde das gesamte, an Bauern und andere Pflichtige vergebene Eigentum des Bischofs und die daraus zu erzielenden Einnahmen festgehalten. Entstanden ist dabei ein Verzeichnis, das tiefe Einblicke in die bäuerliche Lebenswelt der Zeit bietet, eine einmalige Quelle für die Ortsgeschichte, die Wirtschafts- und die Familiengeschichte des Münsterlandes. Aufgezeichnet wurden – nach Kirchspielen geordnet – die Einzelgrundstücke der dem Bischof als Grundherrn zustehenden Erbstätten, die sonstigen Güter mit allen Abgaben und Erträgen, außerdem zahlreiche Besonderheiten, Rechte und Pflichten. Mit den Einkünften aus diesem „Amtsgut“ wurde nicht nur die „Tafel“ des Bischofs – also seine Person – unterhalten, auch der „Hofstaat“ und Teile der Verwaltung wurden auf diese Weise finanziert. Der vorliegende Band stellt eine wortgetreue Edition des Tafelgutverzeichnisses für das Amt Wolbeck dar. Die zahlreichen Abkürzungen der niederdeutschen Textvorlage wurden aufgelöst, so dass eine leichter lesbare Fassung entstanden ist. Eine ausführliche Einleitung erläutert die Eigenart der Quelle und stellt sie anderen Registern gegenüber. Vier Faksimiles sowie ein umfassendes Register der Namen, Orte und der verwendeten Begriffe runden das Werk ab. Zwei Karten vermitteln eine Vorstellung von der Lage und Verteilung des bischöflichen Eigentums.Bearbeitet wurde der Band von dem Historiker Leopold Schütte, der bis 2005 als Archivar am damaligen Staatsarchiv Münster tätig war. Weitere Bände des Tafelgutverzeichnisses zu weiteren Ämtern des Fürstbistums Münster befinden sich in Vorbereitung.
Über den Autor
Dr. Leopold Schütte, Studium Geschichte und Germanistik, Mitarbeiter am Altdeutschen Namenbuch und am Institut für vergleichende Städtegeschichte, von 1974 bis 2005 Archivar am Staatsarchiv Münster.