Der hier vorliegende Band enthält die Lehnbücher mehrerer in der Zeit von 1380 bis 1450 regierender münsterscher Bischöfe, schließt sich an den ersten Band der münsterschen Lehnregister an und nimmt in Verweisen häufig auf diesen Bezug. Da die Angehörigen des niederen Adels neben ihrem Eigengut regelmäßig ein oder mehrere Güter als Lehen empfangen hatten, bietet das Buch einen wohl vollständigen Nachweis des zum Niederadel gehörenden Personenkreises und liefert damit fast eine Prosopographie. In dem siebzig Jahre umfassenden dargestellten Zeitraum ist zu beobachten, dass sich die Zahl der niederadligen Familien verminderte und sich die Lehen in der Hand immer weniger Lehnsträger konzentrierten. Kontinuität und Fluktuation stehen nebeneinander. Auch im Vergleich zu den vorhergehenden Jahrzehnten sind erhebliche Veränderungen zu erkennen: Lehen die im Vorgängerband aufgeführt sind, erscheinen nicht mehr in diesem Band. Dafür werden aber andere Lehnsobjekte neu benannt. Von großer Bedeutung für die Landesgeschichte ist das Obereigentum des Landesherrn. Der Band verdeutlicht, an welchen Orten die münsterschen Fürstbischöfe über die Lehen besonders stark vertreten war – oder eben nicht. Die in der Regel recht kurzen Lehnseintragungen, sowohl in lateinischer als auch mittelniederdeutscher Sprache, sind durch umfassende Erläuterungen und umfangreiche Indices erschlossen und bieten einen weiteren wichtigen Baustein für die Erforschung der mittelalterlichen Landes- und Ortsgeschichte.